Personalvertretungs-
recht II
DOZENT
Prof. Dr. Karim Maciejewski
FORMAT
3-tägiges Webinar (online via ZOOM)
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ZIELGRUPPE
- Personalräte/Ersatzmitglieder
- Beschäftigte der Personalverwaltungen
TERMINE
- 13. April 2026 bis 15. April 2026 (Montag bis Mittwoch)
- 30. September 2026 bis 2. Oktober 2026 (Montag bis Mittwoch)
KURSZEITEN
jeweils von 8.30 Uhr bis 13.30 Uhr
KURSGEBÜHREN
925 € zzgl. MwSt. pro Termin,
inklusive der Kursteilnahme und umfangreicher Lehrmaterialien
ANMELDUNG
mit beigefügtem Formular per Post oder E-Mail an:
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SCHULUNGSANSPRUCH / KOSTENÜBERNAHME
Für dieses Seminar besteht ein Schulungsanspruch nach § 54 Abs. 1 BPersVG, da die in diesem online-Seminar vermittelten Kenntnisse für die Tätigkeit des Personalrats erforderlich sind. Es kann die Freistellung des Personalratsmitglieds unter Fortzahlung der Dienstbezüge oder des Arbeitsentgeltes (§ 54 Abs. 1 BPersVG) sowie die Übernahme der Kursgebühren durch die Dienststelle (§ 46 Abs. 1 BPersVG) beansprucht werden.
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Hinweise und Vorlagen zur Kursbuchung, dem erforderlichen Personalratsbeschluss und den Anträgen an die Dienststelle finden Sie unter:
JOHANN
STEPHAN
PÜTTER
GESELLSCHAFT
Schwerpunkt dieser Veranstaltung ist das Verhältnis der Personalvertretung zur jeweiligen Dienststelle. Dabei steht das Gebot der vertrauensvollen Zusammenarbeit mit seinen praktischen Konsequenzen für die Personalratsarbeit im Vordergrund. Die gesetzlich vorgesehenen Formen der Beteiligung des Personalrats werden dabei systematisch und mit anschaulichen Fallbeispielen dargestellt. Weiterer Schwerpunkt sind die rechtlichen Vorgaben und das zweckmäßige Vorgehen bei der Verhandlung und dem Abschluss von Dienstvereinbarungen, etwa zum mobilen Arbeiten oder zur gleitenden Arbeitszeit.
Darüber hinaus werden in dieser Lehrveranstaltung die Zusammensetzung und die Funktionen von Stufenvertretungen erläutert. Auch in dieser Lehrveranstaltung werden abhängig vom Kenntnisstand der Kursteilnehmer juristische Grundbegriffe und Methoden behandelt. Das Seminar richtet sich neben den Mitgliedern der Personalvertretung bzw. den Ersatzmitgliedern ausdrücklich auch an Beschäftigte der Personalverwaltungen, die die Beteiligung des Personalrats dienststellenseitig vorbereiten.
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INHALTE
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Allgemeines zum Umgang mit dem BPersVG (Arten von Rechtsnormen, Tatbestand und Rechtsfolge, Auslegungsmethoden, Subsumtion etc.)
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Organe und Struktur der Personalvertretung (ÖPR, Bezirkspersonalrat, Hauptpersonalrat, Gesamtpersonalrat; Stufenvertretung)
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Allgemeine Aufgaben der Personalvertretung (Antragsrecht, Überwachungsrecht; besondere Schutzaufträge)
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Informationsrechte des Personalrats (Unterrichtung durch die Dienststelle, Vorlage von Unterlagen)
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Verfahren und Formen der Beteiligung des Personalrats (Mitbestimmung, Mitwirkung, Anhörung, sonstige Beteiligungsrechte, Konsultationspflicht, Initiativrecht; Einigungsstelle)
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Mitbestimmung in Personalangelegenheiten
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Mitbestimmung in sozialen Angelegenheiten
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Mitbestimmung in organisatorischen Angelegenheiten
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Angelegenheiten und Verfahren der Mitwirkung
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Gegenstände und Verfahren der Anhörung​