ARBEITSRECHT FÜR PERSONALRÄTE
DOZENT
Daniel Capellaro
FORMAT
3-tägiges Webinar (online via ZOOM)
ZIELGRUPPE
- Personalräte/Ersatzmitglieder
- Beschäftigte der Personalverwaltungen
TERMINE
- 27. April 2026 bis 29. April 2026 (Montag bis Mittwoch)
- 4. November 2026 bis 6. November 2026 (Mittwoch bis Freitag)
KURSZEITEN
jeweils von 8.30 Uhr bis 13.30 Uhr
KURSGEBÜHREN
925 € zzgl. MwSt. pro Termin,
inklusive der Kursteilnahme und umfangreicher Lehrmaterialien
ANMELDUNG
mit beigefügtem Formular per Post oder E-Mail an:
SCHULUNGSANSPRUCH / KOSTENÜBERNAHME
Für dieses Seminar besteht ein Schulungsanspruch nach § 54 Abs. 1 BPersVG, da die in diesem online-Seminar vermittelten Kenntnisse für die Tätigkeit des Personalrats erforderlich sind. Es kann die Freistellung des Personalratsmitglieds unter Fortzahlung der Dienstbezüge oder des Arbeitsentgeltes (§ 54 Abs. 1 BPersVG) sowie die Übernahme der Kursgebühren durch die Dienststelle (§ 46 Abs. 1 BPersVG) beansprucht werden.
Hinweise und Vorlagen zur Kursbuchung, dem erforderlichen Personalratsbeschluss und den Anträgen an die Dienststelle finden Sie unter:
JOHANN
STEPHAN
PÜTTER
GESELLSCHAFT
Ebenso wie für das Beamtenrecht gilt für das Arbeitsrecht, dass die gründliche Kenntnis auch dieser Materie für die erfolgreiche und wirksame Interessenvertretung der Beschäftigten unerlässlich ist. Auch auf dieses Rechtsgebiet mit seinen komplexen Regelungen aus einer großen Zahl von Rechtsquellen unterschiedlichen Ranges nimmt das Personalvertretungsrecht des Bundes ausgiebig Bezug. Aus diesem Grunde vermittelt diese Lehrveranstaltung fundiert die relevanten arbeitsrechtlichen Grundlagen mit ihren personalvertretungsrechtlichen Bezügen. Wie bei allen unseren Schulungen steht auch bei dieser die Praxisnähe im Vordergrund.
INHALTE
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Rechtsquellen des Arbeitsrechts (Europa- und verfassungsrechtliche Grundlagen, Bundesgesetze, Tarif-verträge, Betriebsvereinbarungen, Arbeitsvertrag, Direktions-rechte, betriebliche Übung etc.; Verhältnis dieser Rechtsquellen zueinander; Regelungsgehalte)
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Systematik der bundesgesetzlichen Grundlagen (u.a AGG, BGB, Kündigungsschutzgesetz)
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Haupt- und Nebenpflichten der Arbeitsvertragsparteien (Ansprüche der Arbeitnehmer, etwa auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall und auf Urlaub)
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Beteiligungsrechte der Personalvertretungen bei der Einstellung bzw. dem Beginn des Arbeitsverhältnisses
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Beendigungsmöglichkeiten des Arbeitsverhältnisses (Aufhebungsvertrag, Kündigung des Arbeitgebers, Kündigung des Arbeitnehmers, gerichtlicher Vergleich, etc.)
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Beteiligungs- und Mitbestimmungsrechte der Personalvertretung bei der Beendigung des Arbeits-verhältnisses
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Personelle Maßnahmen im Rahmen des Arbeitsverhältnisses (Versetzungen, Umsetzungen und Abordnungen sowie Ein- und Umgruppierungen; Beteiligungsrechte bzw. Mitbestimmungsrechte des Personalrats)