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DATENSCHUTZRECHT FÜR PERSONALRÄTE
 

DOZENT

Julian Terrero Gelhaus

 

FORMAT

2-tägiges Webinar (online via ZOOM)

ZIELGRUPPE

- Personalräte / Ersatzmitglieder

- Mitarbeiter von Personalverwaltungen

- Mitglieder der JAV

- Schwerbehindertenvertretung

 

TERMINE

- 22. April 2026 bis 23. April 2026 (Mittwoch/Donnerstag)

- 1. Juni 2026 bis 2. Juni 2026 (Montag/Dienstag)

- 7. Oktober 2026 bis 8. Oktober 2026 (Mittwoch/Donnerstag)

- 23. November 2026 bis 24. November 2026 (Montag/Dienstag)

KURSZEITEN

jeweils von 8.30 Uhr bis 13.30 Uhr

 

 KURSGEBÜHREN

400 € zzgl. MwSt. pro Termin, inklusive der Kursteilnahme und umfangreicher Lehrmaterialien

 

ANMELDUNG

mit beigefügtem Formular per Post oder E-Mail an:

jsp-seminare@zmail.com

SCHULUNGSANSPRUCH / KOSTENÜBERNAHME

Für dieses Seminar besteht ein Schulungsanspruch nach § 54 Abs. 1 BPersVG, da die in diesem online-Seminar vermittelten Kenntnisse für die Tätigkeit des Personalrats erforderlich sind. Es kann die Freistellung des Personalratsmitglieds unter Fortzahlung der Dienstbezüge oder des Arbeitsentgeltes (§ 54 Abs. 1 BPersVG) sowie die Übernahme der Kursgebühren durch die Dienststelle (§ 46 Abs. 1 BPersVG) beansprucht werden.

Hinweise und Vorlagen zur Kursbuchung, dem erforderlichen Personalratsbeschluss und den Anträgen an die Dienststelle finden Sie unter:

JOHANN

STEPHAN

PÜTTER

GESELLSCHAFT

Im Rahmen seiner Aufgabenwahrnehmung erlangt der Personalrat zwangsläufig Zugriff auf personenbezogene Daten der Beschäftigten. Bei der Verarbeitung dieser Daten hat der Personalrat die Vorschriften über den Datenschutz einzuhalten. Diese Lehrveranstaltung vermittelt unseren Kursteilnehmern aus diesem Grunde die notwendigen Kenntnisse im allgemeinen Datenschutzrecht. Ein besonderer Fokus liegt dabei auf den daten-schutzrechtlichen Normen im Kontext des Beschäftigungs-verhältnisses und der Personalratsarbeit. Darüber hinaus wird das datenschutzrechtliche Verhältnis der Personalvertretung zur Dienststelle, zu den Beschäftigten und zum behördlichen Datenschutzbeauftragten beleuchtet. Auf dieser Grundlage werden außerdem anhand von praktischen Beispielen die Grundsätze zur Gewährleistung datenschutzkonformer Personalratsarbeit in Gestalt datensparsamer Arbeitsweisen, technischer und organisatorischer Maßnahmen und zu Best Practices entwickelt. Abhängig von der juristischen Vorbildung der Seminarteilnehmer werden auch methodische Kompetenzen wiederholt und vertieft und ggf. das Verhältnis von Europarecht und nationalem Recht thematisiert.

INHALTE

  • Rechtsquellen des Datenschutzrechts für Personalräte und deren Verhältnis zueinander (DSGVO, BDSG, BPersVG u.a.)

  • Grundbegriffe des Datenschutzrechts (personenbezogene Daten, Verantwortlicher, Auftragsverarbeiter, etc.)

  • Abgrenzung von Datenschutz und IT-Sicherheit

  • Grundsätze des Datenschutzrechts im Überblick

  • Rechte der Betroffenen

  • Datenschutzrechtliche Normen mit besonderem Bezug zu den Beschäftigungsverhältnissen und der Personalratsarbeit (§ 26 BDSG, § 69 BPersVG)

  • Die Rechtsstellung des Personalrats aus der Perspektive des Datenschutzrechts (Verhältnis zur Dienststelle, zu den Beschäftigten und zum behördlichen Datenschutz-beauftragten)

  • Möglichkeiten der datenschutzfreundlichen Ausgestaltung der Personalratsarbeit

    JOHANN STEPHAN PÜTTER GESELLSCHAFT

    Studieninstitut und Fachverlag

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