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BEAMTENRECHT FÜR PERSONALRÄTE


 

DOZENT

Prof. Dr. Florian Albrecht

 

FORMAT

3-tägiges Webinar (online via ZOOM)

ZIELGRUPPE

- Personalräte/Ersatzmitglieder

- Beschäftigte der Personalverwaltungen

 

TERMINE

- 16. März 2026 bis 18. März 2026 (Montag bis Mittwoch)

- 21. September 2026 bis 23. September 2026 (Montag bis Mittwoch)

 

KURSZEITEN

jeweils von 8.30 Uhr bis 13.30 Uhr

 

 KURSGEBÜHREN

925 € zzgl. MwSt. pro Termin,

inklusive der Kursteilnahme und umfangreicher Lehrmaterialien

 

ANMELDUNG

mit beigefügtem Formular per Post oder E-Mail an:

jsp-seminare@zmail.com

SCHULUNGSANSPRUCH / KOSTENÜBERNAHME

Für dieses Seminar besteht ein Schulungsanspruch nach § 54 Abs. 1 BPersVG, da die in diesem online-Seminar vermittelten Kenntnisse für die Tätigkeit des Personalrats erforderlich sind. Es kann die Freistellung des Personalratsmitglieds unter Fortzahlung der Dienstbezüge oder des Arbeitsentgeltes (§ 54 Abs. 1 BPersVG) sowie die Übernahme der Kursgebühren durch die Dienststelle (§ 46 Abs. 1 BPersVG) beansprucht werden.

Hinweise und Vorlagen zur Kursbuchung, dem erforderlichen Personalratsbeschluss und den Anträgen an die Dienststelle finden Sie unter:

JOHANN

STEPHAN

PÜTTER

GESELLSCHAFT

Im Kurs „Beamtenrecht für Personalräte“ werden Ihnen die wesentlichen beamtenrechtlichen Fachbegriffe und Regelungen unter besonderer Berücksichtigung der personalvertretungs-rechtlichen Beteiligungstatbestände vermittelt und anhand von anschaulichen Beispielen aus der Praxis erläutert.

Für eine erfolgreiche Interessenvertretung durch den Personalrat einer Dienststelle sind diese Kenntnisse unverzichtbar. Das Personalvertretungsrecht sieht eine Reihe von Mitwirkungs- und Beteiligungstatbeständen bei beamtenrechtlichen Maßnahmen schon bei der Einstellung des Beamten vor und knüpft dabei an beamtenrechtliche Begrifflichkeiten an. Gleichzeitig hat die Personalvertretung auch darüber zu wachen, dass die zugunsten der Beschäftigten geltenden beamtenrechtlichen Regeln eingehalten werden. Gerade diese Aufgabe kann die Personalvertretung nur wahrnehmen, wenn sie über umfassende Kenntnisse der beamtenrechtlichen Vorgaben verfügt.

INHALTE

  • Grundlagen des Beamtenrechts (Amtsethos des Berufsbeamtentums;  Verfassungsrechtliche Grundlagen des Beamtenrechts, insb. Art. 33 GG und Verbot der Ämterpatronage; Bewerberauswahl und beamtenrechtliche Anforderungen; Arten der Beamtenverhältnisse)

  • Durchführung des Beamtenverhältnisses (Ernennungsrecht, insb. Ernennungsfehler und Fehlerfolgen; beamtenrechtliche Laufbahn und Probezeit; funktionelle Änderungen im Beamtenverhältnis, insb. Umsetzung, Abordnung und Versetzung; Rechtsgrundlagen der Beförderung und des Konkurrentenstreitverfahrens; Vergabe von Leistungsbezügen bei herausragenden Leistungen)

  • Beamtenrechte und –pflichten (Allgemeine Pflichten, insb.: Neutralitäts-, Verfassungstreue- und Wohlverhaltenspflicht; besondere Pflichten der Personalräte, insb. Schweigepflicht; Besondere Pflichten der Dienststellenleitung, insb. Fürsorgepflicht und Rechtsbindung; Rechte der Beamten, insb. Beschwerderecht und Widerspruchsverfahren; Grundlagen des behördlichen Disziplinarrechts)

  • Beendigung des Beamtenverhältnisses (Entlassung und Entfernung aus dem Beamtenverhältnis; Verlust der Beamtenrechte; Versetzung in den Ruhestand wegen Dienstunfähigkeit)

    JOHANN STEPHAN PÜTTER GESELLSCHAFT

    Studieninstitut und Fachverlag

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